Gutachten für Führerschein, Berufsgenossenschaft, Rentenversicherung, Blindengeld

Führerscheingutachten

Eine gute Sehkraft sorgt für einen reibungslosen Straßenverkehrsablauf und bedeutet damit für Sie und alle anderen Verkehrsteilnehmer ein Plus an Sicherheit.

Wer allerdings einen Unfall verursacht, weil er beispielsweise schlecht sieht, den kann die Behörde zum augenärztlichen Gutachten schicken und ihm bei Nichtbestehen sogar den Führerschein entziehen.

Für die Führerscheinklassen A, B, AM, L und T reicht ein augenärztliches Attest oder ein Sehtest von einer amtlich anerkannten Sehteststelle (z.B. Optiker) nach DIN 58 220 (= Sehtest)aus, wenn die Mindestsehschärfe erreicht wird.

Falls diese Sehschärfe nicht erreicht wird, muss ein augenärztliches Gutachten erstellt werden.

Ebenso ist ein augenärztliches Gutachten für die Führerscheine C, CE, C1, C1E, sowie die Personenbeförderung (für Taxi, Krankentransport etc; Bus D, D1, D1E) erforderlich.

Fahrer von LKW ab 3,5 Tonnen Nutzlast müssen ab dem 50. Lebensjahr den Führerschein in 5-Jahresintervallen bei den Führerscheinstellen verlängern lassen. Für die Verlängerung sind eine Verkehrstauglichkeitsbescheinigung vom Hausarzt und ein Führerscheingutachten vom Augenarzt notwendig. Dieses Führerscheingutachten beinhaltet seit 01.07.2011: die Überprüfung des Gesichtsfeldes, des Farbempfindens, des Dämmerungssehens, des räumlichen Sehens und der zentralen Sehschärfe. Außerdem werden die Augen auf organische Veränderungen und verdeckte Schielstellungen untersucht.

Der Augenarzt muss sich dabei an den Vorgaben der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV/FeV ÄndV) orientieren, sowie an die konkrete Anlage 06 für die Sehfunktionen.

Weitere gutachterliche Fragestellungen betreffen Fliegergutachte und  Prüfungen für Bootsführerscheine.

Gutachten für die Krankenkasse, Berufsgenossenschaft oder Rentenversicherung

Verschiedene Erkrankungen oder Unfälle können Leistungen der genannten Träger nach sich ziehen, wenn die Schäden gutachterlich untersucht und dokumentiert worden sind. Häufig sind Arbeitsunfälle oder Rehabilitationsmaßnahmen der Anlass für solche Untersuchungen.

Gutachten zur Erlangung von Blindengeld oder bei hohcgradige Sehbehinderung

Bei starker Herabsetzung der Sehschärfe oder Gesichtsfeldeinschränkung können Leistungen des Landeswohlfahrtsverbandes geltend gemacht werden.

Weitere Erläuterungen dazu finden Sie auf den Seiten des Landeswohlfahrtsverbandes.

In unserer Praxis sind die technischen und apparativen Voraussetzungen zur Durchführung aller genannten Gutachten gegeben. Dies beinhaltet Führerscheingutachten für alle Klassen, Gutachten für Flug- und Bootsführerscheine sowie zur Erlangung von Blindengeld. Spezielle Gutachten für Renten- oder Versicherungsträger sowie Berufsgenossenschaften werden ebenfalls durchgeführt.