Sehschule / Orthoptik

Die Untersuchung von Kindern in Bezug auf das bestmögliche Sehen ist ein wichtiger Bestandteil unserer Tätigkeit.

In der kindlichen Entwicklung werden in den ersten Lebensjahren die Weichen für das Sehvermögen gestellt: nur wenn beide Augen die Möglichkeit haben, gleichberechtigt am Sehvorgang teilzunehmen, kann sich auf beiden Augen eine hohe Sehschärfe sowie ein gutes Zusammenspiel der Augen entwickeln. Nur bei ausgewogener Zusammenarbeit  ist dreidimensionales Sehen möglich. Dieser Lernprozess zwischen Augen und den verarbeitenden Regionen des Gehirns ist nur während der ersten sechs bis acht Lebensjahre beeinflussbar. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, bereits sehr früh eine augenärztliche Vorsorgeuntersuchung durchzuführen, vor allem wenn bei den Eltern oder näheren Verwandten bereits Sehfehler oder Augenerkrankungen bekannt sind.

Wir empfehlen die Untersuchung aller Kinder spätestens im dritten Lebensjahr. Sollten in der Familie Augenerkrankungen bekannt sein oder zeigen sich beim Kind Auffälligkeiten wie z.B. ein Schielen, sollte die erste Untersuchung unverzüglich erfolgen.

Um beiden Augen die Möglichkeit zu geben, das bestmögliche Sehen zu entwickeln, müssen Sehfehler wie Fehlsichtigkeit (Weitsichtigkeit, Kurzsichtigkeit oder Hornhautverkrümmung) erkannt und korrigiert werden. Dies wird durch die Messung der Brechkraft gewährleistet. Bei Kindern ist dafür oft die Verwendung von Augentropfen erforderlich, um die Nah- und Ferneinstellung – welche das Messergebnis verfälschen kann –  für die Dauer der Messung zu unterbinden.

Durch die Verwendung von PlusOptix, einem Gerät, welches aus einer Entfernung von ca. einem Meter die Brechkraft messen kann, wird die Eingabe von Tropfen zur Messung in vielen Fällen nicht mehr nötig.

Außerdem muss die Beweglichkeit und das Zusammenspiel der Augen untersucht werden, andauerndes, zeitweiliges und verdecktes Schielen müssen ausgeschlossen werden. Diese Untersuchungen werden von unserer Orthoptistin Frau Angelika Heid durchgeführt und die Ergebnisse mit dem behandelnden Arzt abgestimmt. Darauf kann über die Notwendigkeit einer Therapie und ggf. über ihre Durchführung entschieden werden.