Vorsorgeuntersuchung
Gemäß der im Sozialgesetzbuch V festgeschriebenen Kriterien „wirtschaftlich, ausreichend, notwendig, zweckmäßig“ sind alle Vorsorgeuntersuchungen der Augen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen worden. Dennoch ist eine regelmäßige und gründliche Vorsorge unerlässlich, wenn Erkrankungen der Augen frühzeitig und in einem behandelbaren Stadium erkannt werden sollen und nicht erst dann, wenn sich schwere Spätschäden zeigen.